{"id":2400,"date":"2015-04-10T16:44:34","date_gmt":"2015-04-10T16:44:34","guid":{"rendered":"http:\/\/kuba-ev.de\/?page_id=2400"},"modified":"2022-02-10T21:16:06","modified_gmt":"2022-02-10T20:16:06","slug":"die-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kuba-ev.de\/kuba2022\/die-satzung\/","title":{"rendered":"Die Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"region region-content\">\n<div id=\"block-system-main\" class=\"block block-system\">\n<div class=\"content\">\n<div class=\"content node-page\">\n<div class=\"field field-name-body field-type-text-with-summary field-label-hidden\">\n<div class=\"field-items\">\n<div class=\"field-item even\">\n<p><strong>Satzung Kulturbahnhof Hitzacker \u2013 KuBa e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Verein fu\u0308hrt den Namen \u201eKulturbahnhof Hitzacker &#8211; KuBa\u201c<br \/>\n2) Der Verein strebt die Eintragung in das Vereinsregister an. Nach der Eintragung erh\u00e4lt der Name den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<br \/>\n3) Der Verein hat seinen Sitz im Bahnhof Hitzacker, 29456 Hitzacker.<br \/>\n4) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbegu\u0308nstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51-68 AO).<br \/>\n2) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Denkmalschutz und Denkmalpflege, F\u00f6rderung der Hilfe f\u00fcr politisch, rassisch oder religi\u00f6s Verfolgte und Fl\u00fcchtlinge.<br \/>\n3) Der Satzungszweck soll insbesondere erreicht werden durch:<br \/>\na) F\u00f6rderung selbstbestimmter und selbstverwalteter Kultur<br \/>\nb) F\u00f6rderung kreativer Potentiale aller Altersgruppen<br \/>\nc) F\u00f6rderung und Koordination interdisziplin\u00e4rer Kooperationen und Entwicklungen<br \/>\nd) Kauf und Erhalt des Bahnhofsgeb\u00e4udes in Hitzacker<br \/>\ne) Schaffung, Unterhaltung und das zur Verfu\u0308gung stellen von R\u00e4umen und Werkst\u00e4tten fu\u0308r<br \/>\nkulturelle Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten.<br \/>\nf) Bildungsangebote fu\u0308r Kinder und Jugendliche und Erwachsene in den ku\u0308nstlerisch, kreativen<br \/>\nund musischen Bereichen, sowie umwelt- und p\u00e4dagogische Angebote und Bildung fu\u0308r<br \/>\nnachhaltige Entwicklung<br \/>\ng) Zusammenarbeit mit freien Bildungstr\u00e4gern<br \/>\n4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen fu\u0308r ihren Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale) Vergu\u0308tungen erhalten. Der Umfang der Vergu\u0308tungen darf nicht unangemessen hoch sein. Ma\u00dfstab der Angemessenheit ist die gemeinnu\u0308tzige Zielsetzung des Vereins.<br \/>\n5) Die Mittel des Vereins du\u0308rfen nur fu\u0308r satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br \/>\n6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch<br \/>\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Vergu\u0308tung, begu\u0308nstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1) Aktives Mitglied des Vereins kann jede natu\u0308rliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins aktiv unterstu\u0308tzt.<br \/>\n2) F\u00f6rderndes Mitglied kann jede natu\u0308rliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstu\u0308tzt. F\u00f6rdernde Mitglieder haben das Antragsrecht in der Mitgliederversammlung, aber kein Stimmrecht. Sie k\u00f6nnen nicht in den Vorstand gew\u00e4hlt werden.<br \/>\n3) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung erworben, u\u0308ber deren Annahme die Mitgliederversammlung entscheidet. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Beitrittserkl\u00e4rung auch von den\/der gesetzlichen Vertreter_innen zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod<br \/>\n2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand oder die Mitgliederversammlung und kann zum Ende eines jeden Monats erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n3) Bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinsinteressen k\u00f6nnen Mitglieder ausgeschlossen werden. Der Antrag auf Ausschluss ist von mindestens \u00bc der Mitglieder zu stellen. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung ohne die Stimme der\/des Auszuschlie\u00dfenden.<br \/>\n4) Ein Ausschluss durch Streichung von der Mitgliederliste ist zul\u00e4ssig, wenn ein Vereinsmitglied bestehende Verbindlichkeiten trotz zweifacher Mahnung nicht erfu\u0308llt. Zwischen den Mahnungen mu\u0308ssen mindestens vier Wochen liegen. \u00dcber die Streichung entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Mitgliederversammlung kann einen Mitgliedsbeitrag beschlie\u00dfen.<br \/>\n2) Die Mitgliederversammlung kann in geeigneten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Organe<\/strong><\/p>\n<p>1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1) Die Mitgliederversammlung ist das letztlich entscheidende Gremium des Vereins. Sie entscheidet im Konsens. Konsens bedeutet im Rahmen der Satzung eine Entscheidung ohne Gegenstimme.<br \/>\nDer Vorstand sammelt anstehende Themen, Entscheidungen und Informationen und gibt diese unterstu\u0308tzt von den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor einer Versammlung bekannt, so dass sich jedes Mitglied aktiv und informiert an der Entscheidung beteiligen kann.<br \/>\n2) Auf der Mitgliederversammlung hat jedes aktive Mitglied eine Stimme. Zur Ausu\u0308bung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist fu\u0308r jede Versammlung gesondert zu erteilen. Stimmberechtigt sind Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Mit der Zustimmung zum Vereinsbeitritt erkl\u00e4ren die gesetzlichen Vertreter_innen ( Sorgeberechtigten) minderj\u00e4hriger Mitglieder sich damit einverstanden, dass das minderj\u00e4hrige Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sein Stimmrecht selbstst\u00e4ndig \u2013 ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten \u2013 ausu\u0308ben darf. Dieses Einverst\u00e4ndnis k\u00f6nnen die Sorgeberechtigten durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegenu\u0308ber dem Vorstand bis zum Beginn der jeweiligen Mitgliederversammlung widerrufen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn nur ein_e Sorgeberechtigte_r vorhanden ist.<br \/>\n3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen. Die Einladung soll als Brief oder per Email mit Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder k\u00f6nnen jeder Zeit weitere Mitgliederversammlungen durchgefu\u0308hrt werden.<br \/>\n4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 1\/3 aller Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen; diese ist ohne Ru\u0308cksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<br \/>\n5) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt eine_n Versammlungsleiter_in und eine_n<br \/>\nProtokollfu\u0308hrer_in aus ihrer Mitte.<br \/>\n6) Die Beschlu\u0308sse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll schriftlich festgehalten, das von der\/dem Protokollfu\u0308hrer_in und der\/dem Versammlungsleiter_in unterschrieben wird und von den Vereinsmitgliedern jederzeit eingesehen werden kann. Das Protokoll soll beinhalten:<br \/>\na) Ort, Tag und Zeit der Versammlung<br \/>\nb) Name der\/des Versammlungsleiter_in und der\/des Protokollfu\u0308hrer_in<br \/>\nc) Namen der erschienen Mitglieder<br \/>\nd) Feststellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einberufung und der Beschlussf\u00e4higkeit<br \/>\ne) die Tagesordnung<br \/>\nf) die diskutierten Themen und gefassten Beschlu\u0308sse<br \/>\ng) sowie gegebenenfalls Satzungs\u00e4nderungsantr\u00e4ge (s.\u00a7 9)<br \/>\n7) die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\na) anstehende Themen er\u00f6rtern und Entscheidungen treffen<br \/>\nb) gegebenenfalls Arbeitsauftr\u00e4ge an Arbeitsgruppen oder den Vorstand erteilen<br \/>\nc) Entgegennahme und Beschluss des Jahresabschlusses<br \/>\nd) Entlastung des Vorstands<br \/>\ne) Wahl des Vorstandes<br \/>\nf) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\ng) u\u0308ber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dfen<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Vorstand besteht aus mindestens vier Vereinsmitgliedern, die im Rahmen der Satzung und den Beschlu\u0308ssen der Mitgliederversammlung nach dem Kollegial-Prinzip arbeiten. Der Vorstand tagt fu\u0308r alle Vereinsmitglieder \u00f6ffentlich und trifft seine Entscheidungen im Konsens.<br \/>\n2) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind alle vier Vorstandsmitglieder. Es gilt das Vieraugenprinzip: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.<br \/>\n3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus deren Mitte fu\u0308r die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt bis ihre Nachfolger_innen gew\u00e4hlt sind und ihre Amtst\u00e4tigkeit aufnehmen k\u00f6nnen.<br \/>\n4) Legt ein Vorstandsmitglied sein Amt vorzeitig nieder, muss so schnell als m\u00f6glich in den vorgegebenen Fristen eine Mitgliederversammlung einberufen werden, auf der ein anderes Vereinsmitglied sein Amt bis zum Ende der laufenden Amtszeit u\u0308bernimmt.<br \/>\n5) Der Vorstand kann vor Ende der Amtszeit von der Mitgliederversammlung abgew\u00e4hlt werden. In dieser Mitgliederversammlung muss ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt werden.<br \/>\n6) Der Vorstand vertritt den Verein nach au\u00dfen und fu\u0308hrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Beschlu\u0308ssen der Mitgliederversammlung. Er hat daneben folgende Aufgaben:<br \/>\na) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung einer Tagesordnung<br \/>\nb) Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nc) Aufstellung eines Haushaltsplanes fu\u0308r das Gesch\u00e4ftsjahr und Buchfu\u0308hrung<br \/>\nd) Erstellung und Vorlage des Jahresberichts an die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 \u00c4nderung des Zweckes, Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>1) Zweck\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung k\u00f6nnen nur von einer besonders zu berufenden<br \/>\nMitgliederversammlung beschlossen werden. Diese ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3\/4 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind.<br \/>\n2) Wenn die Mitgliederversammlung die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft, ist zugleich daru\u0308ber Beschluss zu fassen, wer die Aufl\u00f6sung durchzufu\u0308hren hat. Kann kein Beschluss gefasst werden, erfolgt die Aufl\u00f6sung durch den Vorstand.<br \/>\n3) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbegu\u0308nstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an den Kulturverein Platenlaase e.V. der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich fu\u0308r gemeinnu\u0308tzige Zwecke zu verwenden hat oder an eine andere steuerbegu\u0308nstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung fu\u0308r F\u00f6rderung von Kunst und Kultur oder F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Fu\u0308r die Verbindlichkeiten des Vereins, gleichgu\u0308ltig aus welchem Rechtsgrund, haftet nur das Vereinsverm\u00f6gen. Eine Haftung der Einzelmitglieder ist in jedem Fall ausgeschlossen.<br \/>\nDiese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 16.03.2014 beschlossen und in der letzten Mitgliederversammlung am 12.04.2015 ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Kulturbahnhof Hitzacker \u2013 KuBa e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1) Der Verein fu\u0308hrt den Namen \u201eKulturbahnhof Hitzacker &#8211; KuBa\u201c 2) Der Verein strebt die Eintragung in das Vereinsregister an. 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